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   VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99   

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https://dejure.org/1999,3864
VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,3864)
VK Bund, Entscheidung vom 30.06.1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,3864)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,3864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neubaus eines Dienstgebäudes und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe; Verzögerungen ohne schwer wiegende Gefährdung der Aufgabenerfüllung; Voraussetzungen des Antrags auf Gestattung der vorzeitigen Zuschlagserteilung im Beschwerdeverfahren; Subjektiver Anspruch ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999 - VK 2-14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001 - VK 1-43/01).
  • VK Baden-Württemberg, 25.04.2000 - 1 VK 8/00

    Ausschreibung der Wäscheversorgung für das Klinikum ###

    Hieraus folgt, dass einem Antrag auf Gestattung des Zuschlags vor Abschluss des Vergabeverfahrens nur dann zu entsprechen ist, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Zuschlagserteilung von besonderem Gewicht ist (Beschluss VgK Bund VK 2-14/99 vom 30.06.1999).

    Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob der Vergabekammer des Bundes (VK 2-14/99 vom 30.06.1999) zu folgen ist, wonach es der Vergabekammer im Rahmen ihrer Abwägung nach § 115 Abs. 2 S. 1 GWB generell verwehrt sei, die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu berücksichtigen oder der hiervon abweichenden Auffassung von Boesen (Vergaberecht, § 115 Anm. 32 GWB), wonach es im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabekammer liege, ob und in welchem Umfang sie die Erfolgsaussichten in der Hauptsache würdigen will.

    Jedoch ist im Rahmen der Interessenabwägung nach § 115 Abs. 2 GWB die Möglichkeit einer weiteren Verzögerung der Zuschlagserteilung aufgrund der Durchführung eines Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Beschluss der Vergabekammer des Bundes VK 2-14/99 vom 30.6.1999, S. 8 sowie auch Beschluss der Vergabekammer des Freistaats Sachsen 1/SVK/17-99G vom 07.10.1999, S. 6).

  • VK Sachsen, 26.09.2000 - 1/SVK/77-00g

    Erfolgloser Antrag auf vorzeitige Zuschlagsgestattung

    a) In diese Interessenabwägung gemäß § 115 Abs. 2 S. 1 GWB sind die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages in der Hauptsache nicht mit einzustellen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.06.1999 -VK 2-14/99-; 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Beschlüsse vom 07.10.1999 - 1/SVK/17-99G - und vom 22.10.1999 - 1/SVK/20-99G; Gröning, Das Beschwerdeverfahren im neuen Vergaberecht in ZIP 5/99, S. 184; teilweise a. A. Boesen, Vergaberecht, Kommentar zum 4. Teil des GWB, 1. Aufl., 2000, § 115 Rdnr. 31).

    Die - theoretische - Möglichkeit einer weiteren Verzögerung der Zuschlagserteilung aufgrund der Durchführung eines sofortigen Beschwerdeverfahrens vor dem zuständigen Oberlandesgericht, ist im Rahmen einer Abwägungsentscheidung gemäß § 115 Abs. 2 GWB grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.06.1999, Az.: VK 2 - 14/99; Beschlüsse der 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen vom 07.10.1999 - 1/SVK/17-99G - und vom 22.10.1999 - 1/SVK/20-99G).

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Rechtsprechung
   VK Bund, 19.07.1999 - VK 2-14/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7091
VK Bund, 19.07.1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,7091)
VK Bund, Entscheidung vom 19.07.1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,7091)
VK Bund, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - VK 2-14/99 (https://dejure.org/1999,7091)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit von Alternativpositionen; Ungenauigkeiten in der Leistungsbeschreibung; Nichtwertung einer Bauzeitverkürzung; Bestimmung des Zeitraums zwischen Vorinformation der Bieter und Zuschlag; Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren; Begriff ...

  • VERIS
  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wieviele Alternativpositionen sind in einer Ausschreibung zulässig? (IBR 2000, 4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

    3.1.2.1 Das - zunächst (nur) "optional", sodann als "fester Bestandteil" der Ausschreibung angeführte - Kriterium "Bauzeitverkürzung" (das separat durch Bewertungspunkte erfasst wird) entspricht einem (technischen) Nebenangebot (vgl. VK Bund, Beschl. v. 13.07.1999, VK 2-14/99).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 11 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabeverstoßes; positive

    Insbesondere trägt dieser Gesichtspunkt nicht die Schlussfolgerung, dass etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften zwangsläufig sofort von den Rechtsabteilungen erkannt worden sind und gerügt werden müssen (VK Bund, Beschluss v. 19.07.1999, Az.: VK 2 - 14/99).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 11 Verg 3/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Positive Kenntnis von einem Vergaberechtsverstoß

    Insbesondere trägt dieser Gesichtspunkt nicht die Schlussfolgerung, dass etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften zwangsläufig sofort von den Rechtsabteilungen erkannt worden sind und gerügt werden müssen (VK Bund, Beschluss v. 19.07.1999, Az.: VK 2 - 14/99).
  • VK Bund, 01.02.2001 - VK 1-01/01

    Lieferung und Installation einer mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage

    Ihrer Darlegungspflicht hinsichtlich eines Schadens wäre die ASt nur dann nicht nachgekommen, wenn sich ihre Position im Wettbewerb durch die gerügten Verstöße in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und deshalb die Entstehung eines Nachteils von vornherein ausgeschlossen erscheint (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 19.07.1999, VK 2 - 14/99, S. 18; Beschl. v. 26.08.1999, VK 2 - 22/99, S. 10 und 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 26.01.2000, VK 1 - 31/99, S. 6).
  • VK Bund, 20.04.2000 - VK 2-06/00

    Ausstattung des Neubaus des Berufsbildungszentrums (BBZ)

    Für die Kenntnis i. S. von § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB über die Notwendigkeit einer Neukalkulation war auch keine fachanwaltliche Beratung erforderlich (vgl. VK 2 - 14/99, S. 16).

    Erkennt er beim Durcharbeiten des Leistungsverzeichnisses selbst Ungenauigkeiten, dann ist er verpflichtet, die VSt unverzüglich darauf hinzuweisen, um etwa mißverständliche Formulierungen zu klären (OLG Düsseldorf, BauR 2/94, S. 240 ff; VK 2 - 14/99).

  • VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00

    Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und

    Ihrer Darlegungspflicht hinsichtlich eines Schadens wäre die ASt nur dann nicht nachgekommen, wenn sich ihre Position im Wettbewerb durch die gerügten Verstöße in keiner denkbaren Weise verschlechtert haben könnte und deshalb die Entstehung eines Nachteils von vornherein als ausgeschlossen erscheint (Vergabekammer des Bundes, VK 2 - 14/99, S. 18, VK 2 - 22/99, S. 10 und VK 1 - 31/99, S. 6).
  • VK Bund, 17.07.2000 - VK 1-13/00

    Beschaffung von Einsatzanzügen

    § 107 Abs. 3 GWB stellt nur fest, dass Rügen unverzüglich erhoben werden müssen, gibt jedoch keine Frist zwischen Rüge und Antragstellung vor (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Juli 1999, VK 2 - 14/99).
  • VK Bund, 12.07.2000 - VK 1-13/00

    Verpflichtung zur Erteilung eines Zuschlags für einen öffentlichen Auftrag nicht

    § 107 Abs. 3 GWB stellt nur fest, dass Rügen unverzüglich erhoben werden müssen, gibt jedoch keine Frist zwischen Rüge und Antragstellung vor (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Juli 1999, VK 2 -14/99).
  • VK Bund, 21.10.1999 - VK 2-26/99

    Vergabe eines Bauvorhabens

    wären, von der Rügepflicht als solcher zu befreien oder nur eine extrem kurze Frist zwischen Rüge und Nachprüfungsantrag zu rechtfertigen vermögen (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 19.07.1999, VK 2-14/99, S. 15f).
  • VK Bund, 06.06.2003 - VK 2-36/03

    Automatisierte und biometriegestützte Grenzkontrolle

    Auch habe die Kammer in dem Beschluss vom 19. Juli 1999 (VK 2 - 14/99) bei Einräumung eines Tages für die Bearbeitung der Rüge keinen Verstoß gegen § 107 Abs. 3 GWB gesehen.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.03.2004 - VK-SH 3/04

    Vergabeverstoß ist vor Angebotsabgabe zu rügen!

  • VK Sachsen, 05.01.2001 - 1/SVK/111-00

    Vergabe von Projektsteuerungsleistungen

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